Kompetente Antworten zu Ihren Fragen
FAQ zu Export Tax bei Jexparta
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Exportsteuern.
Export Tax bezeichnet Abgaben, die beim Versand von Waren in das Ausland anfallen können. Sie richten sich nach der Produktkategorie, dem Ursprungsland und dem Bestimmungsort.
Für die Exportdeklaration sind Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Frachtpapiere und Zollanmeldungen erforderlich. Jexparta prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Durch die genaue Klassifizierung der Waren, Prüfung von Präferenzabkommen und Nutzung von Zollvergünstigungen reduzieren Sie effektiv Ihre Abgaben.
Bestimmte Güter wie Forschungsproben oder humanitäre Hilfslieferungen können unter Voraussetzungen von Abgaben befreit sein.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität der Sendung. In der Regel erhalten Sie die Zollfreigabe innerhalb weniger Tage.
Ja, Jexparta unterstützt Sie bei der Nutzung von elektronischen Zollsystemen, um Ihre Prozesse effizienter zu gestalten.
Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang der Dienstleistung und werden transparent im Vorfeld vereinbart.
Unser Hauptsitz befindet sich in Zürich, wir betreuen jedoch Kunden in allen Regionen der Schweiz.
Besuche sind nach Terminvereinbarung in unserem Büro am Opernhaus Zürich möglich.
Zollanmeldungen müssen spätestens vor Verladung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Jexparta steht Ihnen auch nach Abschluss der Formalitäten für Rückfragen und Aktualisierungen zur Verfügung.
Ja, wir führen regelmäßig Seminare zu aktuellen Themen rund um Ausfuhrabgaben durch.
In dringenden Fällen nutzen Sie unsere Hotline oder schreiben Sie eine E-Mail an info@jexportaone.com.
Unser Team berät Sie auf Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch.